Warmer Regen für Streuobstwiesen

Die Stadt Weinheim unterstützt Eigentümer von Streuobstbeständen dabei, die Förderung des Landes Baden-Württemberg für den Baumschnitt an Streuobstbäumen in Anspruch zu nehmen. Als Sammelantragstellerin übernimmt die Stadt die Antragsstellung für alle interessierten Eigentümerinnen und Eigentümer von Streuobstwiesen, darauf hat jetzt Umweltbeauftragte Antje Beckmann von der Stabsstelle Klimaschutz hingewiesen. 

Da das Land nur Anträge ab 100 Bäumen fördert, tritt die Stadt als Sammelantragsteller auf, damit auch Streuobstbesitzer mit weniger Bäumen von der Förderung profitieren können. Voraussetzung für die Förderung sind Streuobstbestände in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr; Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1.40 Meter haben. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Bedarf bis spätestens 31. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung anmelden, um im Sammelantrag berücksichtigt zu werden. Geschnitten werden kann dann in den Schnittsaisons 2026/2027 und 2027/2028.
Im Internet stehen die Anträge auf www.weinheim.de/umweltschutz zum Download bereit. Die Formulare können dann per Mail an klimaschutz@weinheim.de oder per Post an Stadt Weinheim, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, Obertorgasse 9, 69469 Weinheim geschickt werden.

Für die Anmeldung sowie Rückfragen zum Ablauf steht die Umweltbeauftragte telefonisch unter 06201 82-333 oder per E-Mail unter a.beckmann@weinheim.de zur Verfügung.
Antje Beckmann sagt: „Mit dieser Aktion möchte die Stadt Weinheim den Eigentümerinnen und Eigentümern die Inanspruchnahme der Förderung erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstwiesen leisten.“
 

(Erstellt am 20. April 2026)

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