Wahlen / Abstimmungen

Landtagswahl 08. März 2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet über den Link an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unseren dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend postalisch zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Weinheim, Telefon 82-358 oder 82-561 oder per Mail wahlamt@weinheim.de

Briefwahlbüro

Info: Am 02.02.2026 öffnet im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D, das Briefwahlbüro.

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Lift zu erreichen. Der Lift kann nur mit einer eingewiesenen Person bedient werden. Wenden Sie sich bitte hierzu vorher beim Briefwahlbüro. Die MitarbeiterInnen sind entsprechend unterwiesen.

Die Telefonnummern des Briefwahlbüros lauten (ab 02.02.): 06201 82530 oder 06201 82531

Bei Fragen wenden Sie sich an wahlamt@weinheim.de

Pressemitteilung

Mehr Infos zu den anstehenden Landtagswahlen finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) www.landtagswahl-bw.de

Wer ist wahlberechtigt?

Im April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben alle Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen: die erste für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), die zweite für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Bei der nächsten Landtagswahl, die am 08.03.2026 stattfindet, sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, 
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind auch Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen.

Wer ist nicht wahlberechtigt?

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Nicht wahlberechtigt sind außerdem Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben, sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen sind daher bei der Landtagswahl auch die in Baden-Württemberg lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) nicht wahlberechtigt.

Informationen und Ergebnisse vorangegangener Wahlen

Bundestagswahl

Europawahl

Gemeinderatswahl

Kreistagswahl

Landtagswahl

Oberbürgermeisterwahl

Ortschaftsratswahl

Volksabstimmung 2011

Bürgerentscheid 2024

Bürgerentscheid 2013

Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen" 2019