Zentrale Vormerkung
Die Stadt Weinheim hat an allen Grundschulen in Weinheim eine kostenpflichtige Betreuung für Grundschülerinnen und -schüler eingerichtet. Die Betreuung findet an allen Schultagen außerhalb der Unterrichtszeit bzw. eines evtl. Ganztagesschulangebotes statt und dauert einschließlich Unterrichtszeit von mindestens 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. An den meisten Grundschulen wird eine Nachmittagsbetreuung einschl. Mittagessen angeboten.
Informationen zu den Angeboten erhalten Sie an Ihrer jeweiligen Grundschule.
Die Vormerkung eines Betreuungsplatzes erfolgt für alle Weinheimer Grundschulbetreuungen/Schülerhorte anhand einer Zentralen Vormerkliste.
Grundschulbetreuung:
Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz im Schuljahr 2026/2027 muss bis zum 15. März 2026 erfolgt sein.
Sie kann nur für die Grundschule erfolgen, an der das Kind auch für den Unterricht angemeldet ist.
Eine Anmeldung nach dem 15. März 2026 ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Zuzug nach Weinheim, Aufnahme einer Beschäftigung, Änderung der familiären Situation).
Eltern, deren Kinder in 2026/2027 die Klassen 2-4 besuchen, müssen eine Arbeitgeberbescheinigung aller Sorgeberechtigten vorlegen. Sie kann mit der Vormerkung hochgeladen werden.
Für Erstklässler gilt dies nicht.
Eine Bearbeitung vor dem Stichtag 15. März 2026 findet nicht statt. Die Zu- bzw. Absagen werden bis spätestens Ende Juli 2026 versendet.
In der Ausfüllhilfe für den Online-Vormerkbogen erhalten Sie Hinweise für die Bearbeitung des Formulars. Diese können Sie durch das Anklicken des Flaggensymbols links oben aufrufen. Sofern Sie die Vormerkung nicht selbst im Internet vornehmen möchten oder noch Fragen haben, können Sie sich auch direkt an die Zentrale Vormerkstelle im Amt für Bildung und Sport wenden.
Kontaktdaten:
Stadt Weinheim, Amt für Bildung und Sport
Zentrale Vormerkstelle
Dürrestraße 2, 69469 Weinheim
Weinheim Galerie (2.OG)
Zimmer 245
Tel.: 06201 / 82 - 422 oder 469
e-mail
Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag und Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Anfahrtsplan (511 KB) (261 KB)
So funktioniert die Online-Vormerkung:
- Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote in Weinheim informiert haben, können Sie sich über das Online-Portal zur Zentralen Vormerkung registrieren.
- Anschließend gelangen Sie mit Ihren Zugangsdaten in die Vormerkliste.
Geben Sie danach die abgefragten Dateien ein und wählen Sie Ihre Grundschule aus.
- Für die Erteilung einer Platzzusage ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung (1,3 MB) aller Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich!
- Speichern Sie den Fragebogen. Damit ist Ihre Vormerkung registriert.
- Die Betreuungsplätze werden vom Amt für Bildung und Sport vergeben. Von dort erhalten die Eltern eine schriftliche Zusage, sofern ein Platz frei ist.
- Sie können sich mit Ihren Benutzerdaten jederzeit wieder in der zentralen Vormerkliste anmelden und Ihre Daten ändern.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz im Schuljahr 2026/2027 muss bis zum 15. März 2026 erfolgt sein. Sie kann nur für die Grundschule erfolgen, an der das Kind auch für den Unterricht angemeldet ist.
Eine Anmeldung nach dem 15. März 2026 ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Zuzug nach Weinheim, Aufnahme einer Beschäftigung, Änderung der familiären Situation).
Eltern, deren Kinder in 2026/2027 die Klassen 2-4 besuchen, müssen eine Arbeitgeberbescheinigung aller Sorgeberechtigten vorlegen. Sie kann mit der Vormerkung hochgeladen werden. Für Erstklässler gilt dies nicht.
Eine Bearbeitung vor dem Stichtag 15. März 2026 findet nicht statt. - Bescheinigungen müssen innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung nachgereicht werden. Einen Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier. (1,3 MB)
Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt durch das Amt für Bildung und Sport. Vom Gemeinderat der Stadt Weinheim wurden die Aufnahmekriterien wie folgt festgelegt:
- Alleinerziehend
- Beschäftigung und Beschäftigungsumfang der Erziehungsberechtigten
- Alter des Kindes (jüngere Kinder werden bevorzugt)
- Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung
Bitte beachten Sie außerdem:
- Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden (eine Registrierung/Anmeldung als Eltern genügt, Sie können darin mehrere Datensätze anlegen, wenn Sie mehrere Kinder haben).
- Sollten Sie Fragen zum Online-Vormerkverfahren haben oder haben Sie keine Möglichkeit, für Ihre Vormerkung das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung auch persönlich bei uns durchführen.